Aufgrund der geltenden Gesetzgebung (Dekret 2150 von 2016), in der die nationale Steuer- und Verwaltungsabteilung Kolumbiens, die DIAN, das Sondersteuerregime für gemeinnützige Einrichtungen regelt, sendet Benposta Colombia jährlich die erforderlichen Unterlagen zu, wobei das Verfahren und die vorgesehenen Fristen eingehalten werden. Um unserer Verpflichtung mit Transparenz nachzukommen, werden diese Unterlagen auf unserer Website veröffentlicht und in einer zugänglichen Form bereitgestellt, wo die Dokumente heruntergeladen werden können.